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Baumfällungen
Einen Baum zu fällen ist immer eine Herausforderung und bedarf einer genauen Planung. ropeworx® ist spezialisiert auf Baumfällungen besonders unter erschwerten Bedingungen.
Seil- und Riggingtechniken gewährleisten ein zielgenaues Abtragen selbst großkroniger Laubbäume. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Abtransport und die Deponierung des Stammholz und des Schnittguts. Ihr Grundstück verlassen wir selbstverständlich besenrein.
Die erforderlichen Genehmigungen zur Baumfällung/-pflege und Absperrmaßnahmen können gerne von uns beantragt und eingeholt werden.
Baumpflege
Neben dem Fällen von Bäumen übernehmen wir auch den fachgerechten Kronenschnitt, die Kronenpflege (Ausschneiden von kreuzenden und reibenden Ästen) sowie die Entfernung von Kummerästen und Totholz zur Sicherung von Verkehrswegen. Dazu gehört auch der Einbau von Kronensicherungen.
Service
Baumschnitt und Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung benötigen: Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang in 1,35 m Höhe mindestens 78,5 cm oder mehr beträgt bzw. einen Mindestdurchmesser von 25 cm hat.
Die Totholzentfernung bedarf keiner Genehmigung.
Baumfällungen
Einen Baum zu fällen ist immer eine Herausforderung und bedarf einer genauen Planung. ropeworx® ist spezialisiert auf Baumfällungen besonders unter erschwerten Bedingungen.
Seil- und Riggingtechniken gewährleisten ein zielgenaues Abtragen selbst großkroniger Laubbäume. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Abtransport und die Deponierung des Stammholz und des Schnittguts. Ihr Grundstück verlassen wir selbstverständlich besenrein.
Die erforderlichen Genehmigungen zur Baumfällung/-pflege und Absperrmaßnahmen können gerne von uns beantragt und eingeholt werden.
Baumpflege
Neben dem Fällen von Bäumen übernehmen wir auch den fachgerechten Kronenschnitt, die Kronenpflege (Ausschneiden von kreuzenden und reibenden Ästen) sowie die Entfernung von Kummerästen und Totholz zur Sicherung von Verkehrswegen. Dazu gehört auch der Einbau von Kronensicherungen.
Service
Baumschnitt und Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. In der Baumschutzverordnung ist geregelt, ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung benötigen: Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang in 1,35 m Höhe mindestens 78,5 cm oder mehr beträgt bzw. einen Mindestdurchmesser von 25 cm hat.
Die Totholzentfernung bedarf keiner Genehmigung.
Hamburger Baumschutzverordnung (pdf)
Den Genehmigungsantrag können Sie online ausfüllen und/oder
per Post an das Naturschutzreferat Ihres zuständigen Bezirksamtes schicken.
Informationen und Behördenfinder der Stadt Hamburg
Hamburger Baumschutzverordnung (pdf)
Den Genehmigungsantrag können Sie online ausfüllen und/oder
per Post an das Naturschutzreferat Ihres zuständigen Bezirksamtes schicken.
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